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Unser Verhaltenskodex (COC)
Die bestfortravel GROUP (Raiffeisen- und Volksbankentouristik GmbH, AtourO GmbH, Raiffeisen Reisebüro GmbH und GEO Reisen & Erlebnis GmbH mit Ihren Produktmarken MeineKreuzfahrt – Cruise Center) fühlt sich als verantwortungsvolle Unternehmensgruppe den nachfolgend aufgestellten Grundsätzen verpflichtet, die ein rechtskonformes und ethisches Verhalten im Geschäftsverkehr sicherstellen sollen. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie diesen CoC und alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten. Wir betrachten die Bestimmungen dieses CoC als wesentlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Partnern.
Der Geschäftspartner erkennt die Einhaltung der hierin enthaltenen Bestimmungen an und erklärt sich damit einverstanden. Er wird die
Geschäftspraktiken seiner eigenen Lieferanten, Subunternehmer und anderer Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen überprüfen und diesen die Pflicht zur Einhaltung dieses CoC auferlegen. Der Geschäftspartner und die bestfortravel GROUP arbeiten in allen Fragen im
Zusammenhang mit diesem CoC vertrauensvoll zusammen.
Bei Fragen zu diesem CoC stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wenn Sie ein Fehlverhalten gegen diesen CoC melden möchten, nutzen Sie bitte unser Meldestelle unter service@bestfortravel.com
1) Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen
Als international tätiges Unternehmen fühlen wir uns der Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unserer Liefer- und
Leistungsketten und der Förderung nachhaltiger sozialer Entwicklungen verpflichtet.
Wir achten die Menschenrechte des Individuums unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Sprache, Religion bzw. Weltanschauung, politischer Einstellung, Zugehörigkeit zu einer Minderheit, Behinderung oder sexueller Orientierung, vor allem aber auch unabhängig davon, ob die jeweiligen Staaten, in den die Leistungen erbracht werden, ihrerseits die Bereitschaft und Fähigkeit zum Schutz dieser Rechte erkennen lassen. Wie verlieren hierbei selbstverständlich auch nicht die Chancen und Herausforderungen der zunehmenden Integration in globale Märkte aus den Augen.
Menschenrechtsschutz und faire Arbeitsbedingungen bedeuten für uns konkret die Zahlung fairer Löhne, die Schaffung eines zeitgemäßen Umfeldes mit Sicherheitsvorschriften und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die Verhinderung der Ausbeutung von Kindern. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind für uns selbstverständliche Faktoren der Zusammenarbeit. Daher lehnen wir auch Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Korruption und Menschenhandel ab und sensibilisieren unsere Mitarbeiter zu einem dahingehenden Denken und Handeln.
Unser gewissenhaftes betriebsinternes Risikomanagement dient dazu, Verstöße gegen die Menschenrechte in unseren Liefer- und Leistungsketten rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen.
2) Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Als touristischer Dienstleister bekennen wir uns ausdrücklich zu einer nachhaltigeren Form des Tourismus. Dies entspricht nicht nur der Erwartungshaltung unseres Kundenstammes, der seinerseits einen zunehmend gesteigerten Wert auf Nachhaltigkeit legt, sondern ist auch ein persönliches Anliegen der Unternehmensführung und unserer Mitarbeiter.
Die Tourismus-Branche kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten, schonend mit den begrenzten Ressourcen auf unserem Planeten umzugehen: dies beginnt beim Transport in die bzw. innerhalb der Zielgebiete der angebotenen Reisen, der mit energieeffizienten und CO2-sparenden Verkehrsmitteln erfolgen soll, setzt sich fort bei den Unterkünften, die bereits auf erneuerbare Energien umgestellt sind oder bald umgestellt sein werden, und schließt bei der allgemeinen Bestrebung, der Verbrauch von Energie und Wasser so weit wie möglich zu reduzieren.
Es ist uns und unseren Partnern ein Anliegen, keine Einweg- bzw. Wegwerfprodukte zu verwenden und stattdessen auf wiederverwendbare oder recyclingfähige Produkte zurückzugreifen. Auch die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen und Einleitung von Abwässern hat bei unserem Handeln einen hohen Stellenwert.
Auch wenn uns bewusst ist, dass das Streben nach einem nachhaltigen ökologischen Wirtschaften einen langwierigen Prozess darstellt, ist es uns doch wichtig, maßgebliche Entwicklungen schon heute anzustoßen und uns verantwortungsvoll in die richtige Richtung zu bewegen.
3) Geschäftliche Integrität
Bei unserem Angebot touristischer Dienstleistungen ist für uns von hoher Priorität, gegenüber unseren Mitbewerbern in einen fairen Wettbewerb zu treten und im Marketing und Vertrieb nur solche Leistungen zu bewerben, die auch tatsächlich von uns angeboten werden. Wir geben Acht darauf, keine geschützten Rechte Dritter zu verletzen – dies gilt insbesondere für die Verwendung schutzfähiger Bestandteile von Internet-Domains, von Unternehmenskennzeichen, fremden Firmen und Marken.
Ferner versichern wir, dass unsere Kunden genau die Leistungen erhalten, die ihnen online oder im persönlichen Gespräch zugesagt worden sind. Nachlässe oder sonstige Entgegenkommen unsererseits, etwa Rabatte werden vorab transparent gemacht und bei Aktivierung durch den Kunden selbstverständlich auch stets gewährt.
Wir wollen es vermeiden durch unsere Werbung den Eindruck zu erwecken, dass wir als Leistungsträger eine größere Nähe zum angebotenen Produkt aufweisen als unsere Mitbewerber.
Weiterhin führen wir unsere Geschäfte in ihrer Gesamtheit ethisch korrekt; wir verzichten auf Korruption, Bestechung und sonstige Formen betrügerischer Geschäftspraktiken. Als Mindeststandard halten wir hierbei die nationalen Gesetze und Vorschriften der Länder ein, in denen wir selbst und die mit uns kooperierenden Unternehmen geschäftlich tätig werden.
Wir befolgen die für uns gültigen Wettbewerbs- und Kartellgesetze. Dies bedeutet, dass wir uns weder an Preisabsprachen mit Mitbewerbern noch an der Aufteilung von Märkten, Kundenstämmen oder in unsere Leistungs- und Lieferketten eingebundene Unternehmen beteiligen oder sonst wie kartellrechtswidrig vorgehen.
Selbstverständlich halten wir gewissenhaft die uns obliegenden datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ein und wahren die Geheimhaltungsinteressen sowohl unserer Kunden als auch der mit uns kooperierenden Unternehmen. Wir sind uns den Konsequenzen bewusst, die ein Verstoß gegen Datenschutz und Geheimhaltungspflichten sowohl nach dem Gesetz als auch im Rahmen des vertrauensvollen Umgangs mit kooperierenden Unternehmen und Kunden mit sich bringen kann.
4) Anzeige von Verstößen
Dank erprobter Prozesse ist es uns möglich, Verstöße gegen die vorgenannten Prinzipien unmittelbar zu erkennen, angemessen zu bearbeiten und für die Zukunft abzustellen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei, dass wir die Hinweise unserer Kunden, Partner oder sonstiger Dritter entgegennehmen, um Probleme in unseren Liefer- und Leistungsketten frühzeitig zu erkennen und die Nachhaltigkeit dieser Ketten zu optimieren. Soweit Verstöße bereits eingetreten sind oder sich für die Zukunft abzeichnen, besteht für unsere Geschäftspartner, für mit uns kooperierende Unternehmen und außenstehende Dritte jederzeit die Möglichkeit, diese uns gegenüber unter service@bestfortravel.com anzuzeigen.
Der Geschäftspartner erklärt sich bereit, alle Untersuchungen von mutmaßlichen Verstößen zu unterstützen. Darüber hinaus sollte der
Geschäftspartner im Einklang mit seinen eigenen Sorgfaltspflichten eigene Beschwerdemechanismen bereitstellen und die jeweiligen branchen- oder länderspezifischen außergerichtlichen Mechanismen unterstützen.
5) Maßnahmen bei Anzeigen/Verletzung
Die bestfortravel GROUP ist dazu berechtigt, vom Geschäftspartner zusätzliche Informationen und Unterlagen anzufordern, um die Einhaltung des CoC zu überprüfen oder um Meldungen über Verstöße zu untersuchen. Ferner ist die bestfortravel GROUP dazu berechtigt, ein Audit in den Räumlichkeiten des Geschäftspartners durchzuführen, um die Einhaltung des CoC zu überprüfen. Jedes Audit wird vom Geschäftspartner vorbereitet, indem er eine Dokumentation vorlegt, welche die Einhaltung dieses CoC nachvollziehbar belegt.
Soweit ein Verstoß vorliegt, erörtern beide Parteien die geeigneten und erforderlichen Abhilfemöglichkeiten und informieren sich darüber in regelmäßigen Abständen. Im Falle einer fehlgeschlagenen Abhilfemaßnahme oder wenn die Verstöße gegen diesen Geschäftspartner ein erhebliches Risiko für die bestfortravel GROUP darstellen oder wenn das Vertrauen für eine weitere Zusammenarbeit schwerwiegend beeinträchtigt worden ist, behält sich die bestfortravel GROUP das Recht vor, den zugrundliegenden Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, welche der Geschäftspartner zu vertreten hat, verpflichtet sich der Geschäftspartner, die bestfortravel GROUP von etwaigen Strafen, Ansprüchen und/oder Bußgeldern, welche die bestfortravel GROUP deswegen auferlegt oder die gegen die bestfortravel GROUP von Dritten geltend gemacht werden, freizustellen.
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